Kindeswohlgefährdung – der Auftrag (von Fachkräften)

Der Schutz von Kindern ist eine zentrale Aufgabe und Verantwortung jeder Kindertageseinrichtung. Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung, auf körperliche und seelische Unversehrtheit und auf Schutz vor Vernachlässigung. Um diesem Anspruch gerecht zu werden, ist es unerlässlich, dass alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einer Kita für das Thema Kinderschutz sensibilisiert sind und über Handlungssicherheit in diesem Bereich verfügen.

Dieser Handlungsleitfaden soll als Orientierungshilfe und Nachschlagewerk dienen, um im Verdachtsfall oder bei tatsächlicher Kindeswohlgefährdung angemessen reagieren zu können. Er soll dazu beitragen, dass alle Beteiligten in der Kita ein gemeinsames Verständnis von Kinderschutz entwickeln und im Sinne des Kindeswohls handeln.

Der Leitfaden gibt einen Überblick über rechtliche Grundlagen, Anzeichen von Kindeswohlgefährdung und über mögliche Handlungsschritte im Verdachtsfall, Zusammen mit dem präventiven Schutzkonzept der Kita soll er dazu ermutigen, offen über das Thema Kinderschutz zu sprechen und eine Kultur der Achtsamkeit und des Hinschauens in der Kita zu fördern.

Das Wohl der Kinder steht im Mittelpunkt unserer Arbeit. Mit diesem Handlungsleitfaden möchten wir dazu beitragen, dass jedes Kind in der Kita sicher und geschützt aufwachsen kann.

Das Landesgesetz zum Schutz von Kindeswohl und Kindergesundheit (LKindSchG) in Rheinland-Pfalz verpflichtete schon 2008 Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, wie beispielsweise Kindertagesstätten, dazu, aktiv zu werden, wenn es Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung gibt. Die Einrichtungen mussten die Gefahr einschätzen, versuchen diese Abzuwenden, auf die Inanspruchnahme von Hilfen hinwirken und mit dem Jugendamt zusammenarbeiten.

Im Jahr 2012 traten dann das Bundeskinderschutzgesetz (BKiSchG) und das Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG) in Kraft. Diese bundesweiten Regelungen bestätigten die rheinland-pfälzische Vorgehensweise und machten sie zum Standard in ganz Deutschland.

Fachkräfte in den genannten Einrichtungen sind demnach gefordert, bei Hinweisen auf eine Gefährdung des Wohls eines Kindes oder Jugendlichen auf die Betroffenen, also Kinder und Eltern, zuzugehen. Sie sollen eine Einschätzung der Gefährdung vornehmen und, falls nötig, darauf hinwirken, dass Hilfsangebote angenommen werden.

Dabei haben die Fachkräfte Anspruch auf fachliche Beratung durch eine sogenannte „insoweit erfahrene Fachkraft“, um die Kindeswohlgefährdung besser einschätzen zu können.

Wenn die Fachkräfte die Gefährdung nicht im Rahmen ihrer eigenen Möglichkeiten abwenden können und ein Tätigwerden des Jugendamtes erforderlich ist, sind sie befugt, das Jugendamt zu informieren und die dafür notwendigen Daten weiterzugeben.

 
Nach oben scrollen