Eine sorgfältige und zeitnahe Dokumentation ist bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung unerlässlich. Sie dient als Grundlage für weitere Maßnahmen zum Schutz des Kindes und kann im Falle eines Strafverfahrens von entscheidender Bedeutung sein. Eine allgemeingültige „Vorlage“ für die Dokumentation gibt es nicht, aber die folgenden Punkte können für Sie für die Erstellung der Dokumentation hilfreich sein:
Beobachten, nicht interpretieren
Beschreiben Sie konkret und sachlich, was Sie wahrgenommen haben und vermeiden Sie Wertungen oder Interpretationen. Die Interpretation von Sachverhalten ist für die eigene pädagogische Arbeit unerlässlich, im Kontext von (Straf-)Verfahren dagegen kontraproduktiv.
So viel wie nötig, so wenig wie möglich
Fassen Sie Inhalte zusammen. Lassen Sie unwesentliches weg. Lange Beschreibungen nützen niemand.
Seien Sie genau
Dies kann in einem Gerichtsverfahren von entscheidender Bedeutung sein. Notieren Sie Datum, Uhrzeit, Ort und beteiligte Personen.
Zeitnahe Dokumentation
Eine Dokumentation muss unbedingt zeitnah erfolgen, damit Sie den Sachverhalt möglichst genau notieren. Das Gedächtnis ist oft trügerisch.
Natürlich gilt auch hier:
Bei akuter Gefährdung informieren Sie bitte umgehend die Polizei. Der Schutz des Kindes hat oberste Priorität.