Ein Schutzplan ist ein schriftliches Dokument, das im Falle einer Kindeswohlgefährdung erstellt wird. Oberstes Ziel des Schutzplans ist der Schutz des Kindes und die Gewährleistung seines Wohls. Er dient dazu, konkrete Maßnahmen zum Schutz des Kindes festzulegen und die Zusammenarbeit aller beteiligten Akteure zu koordinieren. Der Schutzplan soll dazu beitragen, die Gefährdung abzuwenden und das Wohl des Kindes sicherzustellen.
Wann wird ein Schutzplan erstellt?
Ein Schutzplan wird in der Regel nach einer Gefährdungseinschätzung gemäß § 8a (4) SGB VIII von den Fachkräften erstellt, wenn eine Kindeswohlgefährdung festgestellt oder vermutet wird. Er kann sowohl bei akuter als auch bei latenter Gefährdung zum Einsatz kommen. Er kommt dann zum Einsatz, wenn die Fachkräfte in Ihrer Gefährdungseinschätzung zu dem Schluss kommen, dass im Rahmen der eigenen Möglichkeiten die Möglichkeit besteht, dass die Gefährdung des Kindes abgewendet werden kann. Eine insoweit erfahrende Fachkraft hilft hierbei.
Wer erstellt den Schutzplan?
Der Schutzplan in diesem Zusammenhang wird von den Fachkräften vor Ort ggf. in Zusammenarbeit mit anderen Fachkräften (z.B. Ärzten, Lehrern, Erziehern, Polizei) und – soweit möglich – den Eltern erstellt. Das Kind oder die/der Jugendliche selbst sollte, altersentsprechend, in die Erstellung des Schutzplans einbezogen werden.
Was beinhaltet ein Schutzplan?
Beschreibung der Gefährdung
Konkrete Beschreibung der Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung und Einschätzung des Gefährdungsrisikos.
Ziele
Festlegung der Ziele, die mit dem Schutzplan erreicht werden sollen
Maßnahmen
Konkrete Maßnahmen, die zur Erreichung der Ziele ergriffen werden sollen (z.B. Beratung der Eltern, Unterstützung im Haushalt, Inanspruchnahme von Therapien).
Verantwortlichkeiten
Festlegung, wer für die Umsetzung der einzelnen Maßnahmen verantwortlich ist.
Zeitrahmen
Festlegung eines Zeitrahmens für die Umsetzung der Maßnahmen und regelmäßige Überprüfung des Schutzplans.
Evaluation
Regelmäßige Überprüfung der Wirksamkeit des Schutzplans und Anpassung der Maßnahmen bei Bedarf.