
Einige kennen unseren interdisziplinären Fallzirkel (Bereich Landkreis Birkenfeld und Stadt Idar-Oberstein) bereits aus den bisherigen Treffen, andere haben möglicherweise noch nicht davon gehört.
Der Fallzirkel bietet Fachkräften aus unterschiedlichen Arbeitsfeldern einen geschützten und vertraulichen Rahmen, um herausfordernde Situationen aus der Praxis gemeinsam zu reflektieren. Im Rahmen einer strukturierten kollegialen Fallberatung können neue Perspektiven, Ideen und mögliche Handlungsschritte entwickelt werden.
Der Modus des Fallzirkels soll sich nun ändern: Bisher wurden die Termine im Voraus geplant und es bestand die Möglichkeit, Fälle einzubringen. Nach einem Austausch mit einigen Kolleginnen haben wir gemeinsam beschlossen, den Fallzirkel künftig bedarfsorientiert anzubieten.
Das bedeutet: Wenn eine Fachkraft einen anonymisierten Fall oder eine konkrete Fragestellung für eine kollegiale Fallberatung einbringen möchte, wird zeitnah eingeladen und ein Termin nach in der Regel zwei Wochen mitgeteilt. Sollte sich zu diesem Termin ein weiterer Fall zur Beratung ergeben, würde dieser hinzugenommen.
Die Einladung geht an meinen Verteiler „Fallzirkel“. Alle Fachkräfte, die Interesse haben und zum jeweiligen Termin teilnehmen können, melden sich anschließend bei mir an.
Die Teilnehmendenzahl ist pro Termin auf maximal 15 Personen begrenzt. Bei mehr Anmeldungen erfolgt die Auswahl unter Berücksichtigung des fachlichen Interesses am jeweiligen Fall sowie der Professionen der Anmeldenden. Ziel ist es, im Fallzirkel möglichst unterschiedliche fachliche Perspektiven zusammenzubringen.
Wenn Sie künftig Einladungen zu Fallzirkeln erhalten möchten, geben Sie mir bitte kurz Bescheid. Ich nehme Sie gerne in den Verteiler auf.
Auch wenn Sie selbst einen Fall oder ein Anliegen einbringen möchten, melden Sie sich bitte bei mir. Voraussetzung ist, dass der Fall für die Beratung anonymisiert vorbereitet wird. Gemeinsam stimmen wir dann das weitere Vorgehen und einen möglichen Termin ab.
Der Fallzirkel dient der kollegialen Beratung und dem fachlichen Austausch. Er ersetzt keine Gefährdungseinschätzung nach § 8a SGB VIII und auch nicht die in Ihrer Institution geltenden Verfahren und Zuständigkeiten.
Ich freue mich, wenn viele Fachkräfte aus den unterschiedlichen Arbeitsfeldern diese Möglichkeit nutzen und sich mit ihren Erfahrungen einbringen.
